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(Keystone)

Letztes Update: Sonntag, 7.3.2010

Humanforschung: Klares Ja zu Verfassungsartikel

Über 77 Prozent der Stimmberechtigten und alle Kantone haben den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen gutgeheissen. Sie ebnen damit den Weg für ein Humanforschungsgesetz.

In der Schweiz wird der Bund die Forschung am Menschen einheitlich regeln. Das Stimmvolk hat den entsprechenden Verfassungsartikel mit 77,2 Prozent Ja angenommen. Sämtliche Kantone stimmten dem Verfassungsartikel zu.

SVP war dagegen
Die Vorlage war auch im Parlament mit Ausnahme der SVP breit unterstützt worden. Die SVP, wo der Parteivorstand die Nein-Parole gefasst hatte, machte aber nicht mobil. Der Volkspartei war der Verfassungsartikel im Gegensatz zu den anderen Gegnern zu forschungsfeindlich und zu eng gefasst. Die ebenfalls skeptisch eingestellten Grünen entschieden sich für Stimmfreigabe.

Ziel: «Würde des Menschen garantieren»
Der Artikel soll einerseits die Forschungsfreiheit und anderseits den Schutz der Würde des Menschen garantieren. So gilt beispielsweise der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden kann, an einem Forschungsprojekt teilzunehmen. Und für die Forschung mit urteilsunfähigen Personen, wie kleinen Kindern oder geistig Behinderten, werden erhöhte Schutzanforderungen gestellt.

Ein Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels hat der Bundesrat bereits im vergangenen Oktober ans Parlament überwiesen. (luek, ddp)


Warum ist das Ergebnis so deutlich ausgefallen? (Géraldine Eicher, 7.3.2010)
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Resultate: Humanforschung

Humanforschungs-Artikel: Worum geht es?

Pro und Contra Humanforschungs-Artikel


Verantwortlich für dieses Dossier:

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  • Informationen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Forschung am Menschen
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  • Dossier zur Forschung am Menschen auf parlament.ch
Kontext:

Mittwoch, 24.2.2010, 09.06-09.35 Uhr, DRS 2
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