• Nachrichten
  • Blogs
  • Meine Meinung
  • Podcasts
  • Programm
  • Radiokiosk
  • Spiele
  • Themen
  • Über uns
  • A
  • A
  • A
  • Radio ein
  • Empfang
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Home
  • Mein DRS
  •  
    Neutraler Hintergrund empfohlen für langsame Internet-Verbindungen.
  •  
    Bild: Ruvic/Reuters
  •  
    Bild: Wolfgang Deuter
  • Programm:
    • Sendungen A-Z
    • Top-Sendungen
      • DRS 4 Talk
      • Echo der Zeit
      • HeuteMorgen
      • Info 3
      • Rendez-vous
      • Tagesgespräch
      • «Best of» Ausland
      • «Best of» Inland
    • Auf einen Blick:
      • International
      • Schweiz
      • Regional
      • Wirtschaft
      • Sport
      • Wetter
      • Verkehr
  • Die neuesten Dossiers zu «Schweiz»
    • Durchbruch am Gotthard
    • Das Verhältnis der Schweiz zur EU
    • Die Nachfolge von Bundesrat Leuenberger
    • Der Fall Polanski: Eine Staatsaffäre
    • Moritz Leuenberger - 15 Jahre Bundesrat
    • Alle Dossiers
  • Programme
    • SR DRS
    • DRS 1
    • DRS 2
    • DRS 3
    • DRS 4 News
    • DRS Musikwelle
    • DRS Pirando
    • DRS Virus
    • Radio Swiss Classic
    • Radio Swiss Jazz
    • Radio Swiss Pop
  • Zurück zum Dossier «Humanforschung: Klares Ja zu Verfassungsartikel»

Humanforschungs-Artikel: Worum geht es?

Der Bundesrat will mit dem erweiterten Verfassungsartikel 118b einem Humanforschungsgesetz die nötige Grundlage bereiten. Der Schutz des Menschen geniesse oberste Priorität.

Nach Ansicht des Bundesrates ist die Humanforschung auf Bundesebene bislang nur ungenügend geregelt. Durch eine Anpassung der Verfassung wollen er und eine überwiegende Mehrheit des Parlaments die Grundlage für ein Humanforschungsgesetz schaffen.

Schranken für Medizin und Biologie
Der hierzu erweiterte Verfassungsartikel 118b betont vorab für Medizin und Biologie den Schutz der Teilnehmer von Forschungsprogrammen. Weiter setzt der Artikel vor die Einwilligung der Probanden deren hinreichende Aufklärung. Die Absage eines potenziellen Kandidaten ist in jedem Fall verbindlich. Embryonen und biologisches Material menschlicher Herkunft fallen ebenfalls unter diese Bestimmungen.

Schutz für Kleinkinder und geistig Behinderte
Besondere Beachtung räumt der Artikel urteilsunfähigen Personen wie Kleinkindern oder geistig behinderten Menschen ein. Sie dürfen nur dann in ein Forschungsprojekt einbezogen werden, wenn ihr gesetzlicher Vertreter zustimmt und ähnliche Ergebnisse nicht mit einwilligungsfähigen Personen erlangt werden können.

Zudem sind mögliche Risiken und Belastungen für die Teilnehmer stets stärker zu gewichten als der Nutzen eines Forschungsvorhabens.

Während der Nationalrat mit 114:61 Stimmen bei 18 Enthaltungen für den Artikel votierte, nahm der Ständerat die Vorlage mit 40:0 Stimmen an. (haem)

Verantwortlich für diese Seite:

news.online


Service:

    • Weitersagen
    • Facebook
    • Twitter
    • Per E-Mail weitersagen

Schnellsuche:
Tagesgespräch:

Tagesgespräch vom Mittwoch, 17.2.2010, 13.00 UhrAbstimmung: Kontroverse zum Humanforschungs-Artikel

Links:
  • Abstimmungstext Humanforschung (PDF)
  • Informationen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Forschung am Menschen
  • Gegen-Argumente des Basler Appells
  • Parolenspiegel
  • Dossier zur Forschung am Menschen auf parlament.ch
  • © 2010 SR DRS
  • AGB
  • Datenschutz
  • Webmaster
  • Impressum
    • Partnerseiten:
    • Schweizer Fernsehen (SF)
    • Radio Télélevision Suisse (RTS)
    • Radiotelevisione svizzera di lingua italiana (RSI)
    • Radio e Televisiun Rumantscha (RTR)
    • Swissinfo
  • SRG SSR Idée Suisse