Schweiz steht nicht mehr auf der grauen Liste
Die Schweiz steht nicht mehr auf der grauen Liste der Steuerparadiese der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Voraussetzung dafür war die Unterzeichnung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Katar am Donnerstagabend. Dieses war das insgesamt zwölfte derartige Abkommen.
Die OECD hatte nach dem G-20-Gipfel in London im April angekündigt, dass die Schweiz zwölf DBA unterzeichnen müsse, um von der grauen Liste der Steueroasen auf die weisse zu gelangen. Auf der grauen Liste wurden Staaten aufgeführt, die die Standards der OECD im Prinzip akzeptiert, sie aber noch nicht umgesetzt hatten.
Der Generalsekretär der OECD, Angel Gurría, gratulierte der Schweiz zu der «bedeutenden Entwicklung». Er warnte aber gleichzeitig, mit der Unterzeichnung allein sei es nicht getan.
Wann werden Informationen ausgetauscht?
Die Doppelbesteuerungsabkommen sollen grundsätzlich verhindern, dass Bürger des einen Staates, die im anderen Einkünfte erzielen, in beiden Ländern voll besteuert werden. Gleichzeitig werden Bestimmungen zum Informationsaustausch festgelegt.
Die neuen Abkommen legen fest, dass Schweizer Behörden nicht nur in schweren Fällen von Steuerbetrug, sondern auch bei einfacher Steuerhinterziehung ausländischen Staaten Amtshilfe leisten. Auf Anfrage müssen sie Bankinformationen über mutmassliche Steuersünder freigeben.
Die Amtshilfeanträge aus dem Ausland müssen Namen und Bank eines Verdächtigen enthalten. Ausgeschlossen sind durch die Abkommen pauschale, auf allgemeinen Kriterien basierende Anfragen ohne Namen, sogenannte «Fishing Expeditions». Das zu akzeptieren, hätte das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses bedeutet.
Merz: Druck auf Schweiz wird abnehmen
Bundesrat Hans-Rudolf Merz glaubt, dass dank dieser Abkommen der internationale Druck auf die Schweiz nun abnimmt, jedoch nicht ganz verschwinden wird. «Wir haben sicher jetzt eine Ruhepause bekommen, aber aus dem Schussfeld sind wir nicht», sagte er.
Parteien für fakultatives Referendum
Die genauen Inhalte der Abkommen werden erst später bekanntgegeben. Anschliessend muss das Parlament diese Verträge noch genehmigen. Auch das Volk hat eventuell noch ein Wort mitzureden. Die Verträge können - sofern dies das Parlament will - dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Ob es soweit kommt, ist seitens der bürgerlichen Parteien offen. SVP, CVP und FDP hielten am Donnerstag aber fest, dass alle zwölf neuen Abkommen dem fakultativen Referendum unterstehen sollten. Die Möglichkeit dazu befürwortet auch die SP.
Anderer Meinung ist der Bundesrat. Geht es nach seinem Willen, soll lediglich das erste vom Parlament verabschiedete Abkommen dem fakultativen Referendum unterstehen. Das aber entscheidet nicht die Landesregierung, sondern das Parlament. (acd/erap, sda/reuters)
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