Mögliche Auswege aus dem Steuerstreit
Wie und ob die Schweiz im Steuerstreit mit dem Ausland weitere Zugeständnisse beim Bankgeheimnis verhindern kann, wird heftig diskutiert. Es liegen alte und neue Strategien auf dem Tisch.
| Abgeltungssteuer Mit der Abgeltungssteuer würde eine Steuer auf ausländische Vermögen und Vermögenserträgen auf Schweizer Banken erhoben und anonym an die Herkunftsländer weitergeleitet. Aus Sicht von Finanzminister Hans-Rudolf Merz wäre die Steuerschuld dieser Anleger damit abgegolten - und der Bankenplatz Schweiz reingewaschen. Das Bankgeheimnis bliebe unangetastet. |
| Amtshilfe Mit der Amtshilfe unterstützt die Schweiz ausländische Behörden bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Über 30 Jahre lang hatte die Schweiz allerdings bei Steuerstreitigkeiten mit Drittstaaten die uneingeschränkte Kooperation mit Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigert. Nur in Fällen von Steuerbetrug zeigte sie sich hilfsbereit, nicht aber bei Steuerhinterziehung ohne Vorsatz. Im Frühling 2009 - die G-20-Staaten hatten die Schweiz eben auf eine schwarze Liste der Steueroasen gesetzt - knickte der Bundesrat ein und akzeptierte die OECD-Standards für Amtshilfe. Er kündigte an, sie in neuen Doppelbesteuerungsabkommen auf bilateralem Weg umzusetzen. Dazu musste er gegenüber dem Ausland die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufheben und damit das Bankgeheimnis lockern. |
| Automatischer Informationsaustausch Das von der EU favorisierte Modell im Kampf gegen Steuerflucht und Steueroasen ist der automatische Informationsaustausch. Bei diesem Modell müssen die Banken ihre Kundendaten automatisch an die Herkunftsländer liefern, und nicht erst auf begründete Anfrage wie der OECD-Standard vorsieht. In der EU stehen einzig noch Österreich und Luxemburg abseits. Sie wollen folgen, sofern auch Drittländer wie die Schweiz, San Marino, Monaco, Andorra und Liechtenstein das System einführen. Alles andere führe zu einer Wettbewerbsverzerrung, argumentieren sie. In der Schweiz wollte man den automatischen Informationsaustausch bisher um jeden Preis verhindern, denn er würde das Bankgeheimnis endgültig aufheben. Allein die SP unterstützt ihn vorbehaltlos. Die bürgerlichen Parteien sträuben sich noch, doch die Frontlinie bröckelt. Obwohl er zwischenzeitlich Konzessionsbereitschaft in dieser Frage signalisiert hat, kehrte Finanzminister Hans-Rudolf Merz am 25. Februar 2010 wieder auf seine alte Position zurück: «Einen automatischen Informationsaustausch gibt es nicht.» |
| Dienstleistungsabkommen Mit einem Dienstleistungsabkommen mit der Europäischen Union wollen sich die Schweizer Banken und Versicherungen den freien Zutritt zu den Finanzplätzen der Europäischen Union sichern. Andere Branchen wie die Elektrizitätswirtschaft oder die Post haben dagegen Vorbehalte, weil ein umfassendes Dienstleistungsabkommen sie in ihrer Existenz bedrohen würde. Nicht zuletzt deshalb hat Finanzminister Hans-Rudolf Merz am 25. Februar 2010 einem solchen grossen Dienstleistungsabkommen eine Absage erteilt. Den freien Marktzugang für die Finanzbranche will der Bundesrat nun durch bilaterale Abkommen mit einzelnen Staaten oder über ein Finanz-Dienstleistungsabkommen mit der EU erreichen. |
| Liechtensteiner Modell Das so genannte Liechtensteiner Modell umfasst die Massnahmen, die das Fürstentum 2009 ergriffen hatte, um von der grauen Steueroasen-Liste der OECD gestrichen zu werden. Als erste Massnahme akzeptierte Liechtenstein den OECD-Standard für Amtshilfe ohne Gegenforderung. Seither erteilt das Land schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung Auskünfte über ausländische Steuerpflichtige - allerdings nur im Einzelfall und auf detaillierte Anfrage hin. Das Bankgeheimnis wurde gelockert, aber nicht aufgegeben. Den automatischen Informationsaustausch, den EU-Länder fordern und der im OECD-Standard nicht vorgesehen ist, lehnt das Fürstentum jedoch ab. Dafür bietet es im Rahmen bilateraler Abkommen Hand zur Versteuerung unversteuerter Vermögen. Mit Grossbritannien etwa einigte sich Vaduz im August 2009 auf ein Abkommen, das britischen Bankkunden bis 2015 die Möglichkeit zur Selbstanzeige einräumt. Zudem haben sich die Liechtensteiner Banken verpflichtet, nur noch versteuerte Vermögen anzunehmen. |
| Selbstdeklaration gegenüber Banken Mit der Selbstdeklaration von Kundengeldern prüft der Bundesrat eine Massnahme, die die Steuerehrlichkeit von Bankkunden fördern und die damit verbundenen Rechtsrisiken für den Finanzplatz Schweiz verringern soll. Eingebracht wurde der Vorschlag im Spätherbst 2009 von der Schweizerischen Bankiervereinigung. Demnach würden Banken von ausländischen Kunden nur solche Gelder entgegennehmen, die der Kunde mit seiner Unterschrift als versteuert ausweist. Als schärfere Variante wird diskutiert, darüber hinaus sogar eine Bescheinigung des Fiskus des jeweiligen Heimatlandes des ausländischen Kunden zu verlangen. Dem Problem der unversteuerten Vermögenswerte, die bereits in der Schweiz angelegt sind, könnte über eine Steueramnestie oder eine anonyme Abgeltungssteuer beigekommen werden, so die Überlegungen des Bundesrates. |
| Zinsbesteuerung Diese Form der Kapitalertragssteuer gilt seit 2005 zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und fünf weiteren europäischen Staaten, darunter der Schweiz. Im Gegensatz zur Abgeltungssteuer wird die Zinsbesteuerung nicht auf das gesamte Vermögen, sondern lediglich auf die Kapitalzinsen erhoben, und dies nur von natürlichen Personen. Auf diesen Kapitalerträgen von EU-Bürgern erhebt die Schweiz eine Quellensteuer, die zu Dreivierteln den Finanzbehörden der jeweiligen Staaten überwiesen wird. Die Identität der Konteninhaber bleibt geheim. In der EU wächst der Widerstand gegen die Zinsbesteuerung, weil sie keinen automatischen Informationsaustausch vorsieht und damit das Bankgeheimnis nicht antastet. Der Bundesrat dagegen sieht die Zinsbesteuerung weiter als möglichen Ausweg, um das Bankgeheimnis zu retten und möchte mit der EU über eine Weiterentwicklung des Systems diskutieren. |
(haem/nab)
Mehr zu den Stichwörtern:
Service:




