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Kompromiss-Vorschlag von Minder und der SVP

Thomas Minder, Initiant der Abzocker-Initiative, und die SVP haben zusammengespannt. Gemeinsam wollten sie erreichen, dass das Parlament die laufende Aktienrechtsreform im Sinne der Abzocker-Initiative verschärft.

Sollten die zentralen Anliegen der SVP übernommen werden, wolle Minder seine Volksinitiative zurückziehen, hatte die SVP angekündigt. Falls das Parlament jedoch nicht darauf einsteige, drohte die SVP damit, die Abzocker-Initiative zu unterstützen.

Der Nationalrat will dem Volk aber sowohl die Initiative wie auch einen direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorlegen. Laut der SVP sind die Hauptziele der Initiative im Gegenvorschlag verwässert worden.

Abzocker-Initiative für SVP zu starr
Der SVP-Vorschlag war ein indirekter Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative. Diese hat eine Verfassungsänderung zum Ziel. Der SVP-Vorschlag hingegen wollte über das Aktienrecht die Manager an die Kandarre nehmen.

Die Abzocker-Initiative gehe zwar in die richtige Richtung, sei der SVP aber zu starr, sagte Christoph Blocher. «Der Kern des Gegenvorschlags ist, dass die Aufsicht über Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von Seiten des Eigentümers - das sind die Aktionäre - besser erfolgen kann.». Dabei gehe es vor allem um die Bezüge. (bat/cdm, sda)


Zentrale Forderungen von Minder und der SVP

Abstimmung über Löhne und Boni
Die Aktionäre sollen an der Generalversammlung jährlich über die Gesamtbezüge von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abstimmen. Damit können sie die Höhe von Löhne und Boni festlegen.

Ergänzend zur Abzocker-Initiative sollen die Aktionäre über die Boni für das abgeschlossene Geschäftsjahr befinden.
Boni bei Finanzdienstleistern
Bei Finanzdienstleistern soll die Generalversammlung auch über den Bonuspool des gesamten Konzern bestimmen können.

Diese Spezialregelung ist in der Abzocker-Initiative nicht enthalten.
Wahl des Verwaltungsrates
Die Mitglieder des Verwaltungsrates eines Unternehmens müssen sich jährlich einzeln der Wiederstahl stellen.

Dies fordert auch die Abzocker-Initiative.
Abschaffung der Stimmrechtsvertretung
Das Organ- und Depotstimmrecht sollen abgeschafft werden. Damit können Aktionäre ihre Stimme nicht mehr an den Verwaltungsrat oder an eine Bank delegieren.

Diese Forderung ist in der Abzocker-Initiative nicht enthalten.
Stimmbeteiligungszwang für Pensionskassen
Institutionelle Anleger wie Pensionskassen oder öffentliche Einrichtungen müssen künftig im Interesse der Versicherten abstimmen, so dass diese längerfristig profitieren.
Dies fordert auch die Abzocker-Initiative.
Abschaffung von Abgangsentschädigung
Manger sollen sich künftig ihren Abgang nicht mehr vergolden lassen können. So genannte goldene Fallschirme sollen verboten werden.

Dies fordert auch die Abzocker-Initiative.

(bat)

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