Neues Ungemach für Hanfbauer Rappaz
Bernard Rappaz beim täglichen «Hofgang» zuhause in Saxon. (Keystone)
Auf Hanfbauer Bernard Rappaz kommt neues Ungemach zu: Die Walliser Staatsanwaltschaft hat eine neue Anklageschrift ans Kreisgericht Martigny überwiesen. Diese bezieht sich auf Delikte von 2002 bis 2006. Seine aktuelle Strafe verbüsst Rappaz für frühere Taten.
Ganzer Katalog von Delikten
Rappaz wird sich für eine ganze Palette von Delikten vor Gericht verantworten müssen, wie aus einer Mitteilung der Walliser Staatsanwaltschaft hervorgeht.
Dem Hanfbauer werden Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-, IV-, Erwerbsersatz- und Unfallversicherungsgesetzgebung vorgeworfen.
Taten zwischen 2002 und 2006
Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006. Sie wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht beurteilt. Die aktuelle, knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest verbüsst, betrifft Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001.
Anwalt: Zweite Affäre kleiner als die erste
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sprach Rappaz von einer «Verbissenheit» der Walliser Justiz. «Dieses Manöver erlaubt es, mich noch mehr zu verteufeln.» Beim ersten Prozess seien die Fakten bereits bekannt gewesen und hätten «ins gleiche Paket gelegt» werden können, denn es handle sich um ähnliche Delikte.
Sein Anwalt Aba Neeman sagte, er werde beantragen, dass eine allfällige Zusatzstrafe «gleich null» sei. Diese zweite Affäre sei kleiner als die erste. Es sei «schwer vorstellbar», dass für 10 oder 20 Prozent mehr Hanf «eine Strafe erhöht wird, die bereits exzessiv für Bernard Rappaz ist». Ein neuer Prozess könnte im Herbst stattfinden.
Hausarrest nach Hungerstreik
Im März dieses Jahres musste Rappaz eine knapp sechsjährige Gefängnisstrafe antreten. Gleichentags begann er einen Hungerstreik.
Vor einer Woche erlaubte die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten Rappaz schliesslich, seine Haftstrafe in Form von Hausarrest in Saxon auf seinem Bauernhof zu verbüssen, was Rappaz akzeptierte. Er brach den Hungerstreik ab.
Die Anordnung von Waeber-Kalbermatten gilt bis zum Urteil des Bundesgerichts, das nach einem Rekurs von Rappaz einen von ihm beantragten Haftunterbruch beurteilen muss. Dieses Urteil soll bis spätestens am 26. August vorliegen. (pet, sda)
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