Regionaljournal Zürich Schaffhausen: Freitag, 19.3.2010, 12.03-12.10 Uhr, DRS 1
Der Flughafen Kloten hat ein unerwartet gutes Jahr hinter sich; er konnte den Gewinn auf über 190 Mio Franken steigern. Das gute Restulat kam aber vorwiegend daher zustande, dass der Flughafen seinen Anteil am indischen Flughafen Bangalore verkauft hat.
Regionaljournal Zentralschweiz: Freitag, 19.3.2010, 12.03-12.10 Uhr, DRS 1
Der Sohn des letzten Opfers des sogenannten Todespflegers erhält eine Entschädigung von mehreren zehntausend Franken von der Stadt Luzern. Wie die Zeitschrift Beobachter meldet, haben die Stadt und der Angehörige des Opfers sich gütlich geeinigt. Die Stadt betont, die Zahlung sei kein Schuldgeständnis sondern ein Entgegenkommen.Der Sohn hatte geklagt, dass die Behörden den Tod seiner Mutter hätten verhindert können, wenn sie rechtzeitig eingeschritten wären. Der sogenannte Todespfleger ermordete in Altersheimen 22 Menschen.
Regionaljournal Ostschweiz: Freitag, 19.3.2010, 12.03 Uhr
In fünf Wochen ist in Innerrhoden Landsgemeinde und das Stimmvolk muss einen neuen Statthalter wählen: eine Gesundheitsdirektorin oder einen Gesundheitsdirektor. Rund um die Wahlen scheint es ruhig zu sein. Der Schein trügt aber: im Hintergrund herrscht emsiges Treiben. Es zeichnet sich eine Kandidatur von einem Mann und einer Frau ab.
Regionaljournal Aargau Solothurn: Freitag, 19.3.2010, 12.03 Uhr
Der Kanton Aargau hat sein 11%-Aktienpaket an den Busbetrieben Aarau verkauft. Käufer ist die Knecht Holding aus Windisch.
Regionaljournal Aargau Solothurn: Freitag, 19.3.2010, 12.03-12.10 Uhr, DRS 1
Die Knecht Holding AG Windisch hat sich die 11%-Beteiligung des Kantons am Busbetrieb Aarau gesichert. Die Stadt Aarau wurde überboten und kann die angestrebte Mehrheit am BBA vorläufig nicht realisieren.
Regionaljournal Zürich Schaffhausen: Freitag, 19.3.2010, 12.03-12.10 Uhr, DRS 1
Im Prozess um den Zwillingsmord von Horgen entlasten die psychiatrischen Gutachten den Vater. Es gäbe keine Anhaltspunkte, dass er zu einer solchen Tat fähig wäre. Der Mutter sei die Tat allerdings zuzutrauen.